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Lesen dazu bitte unbedingt vorher die Datenschutzerklärung durch. Mit Anmeldung zum Newsletter willigen Sie ein, dass Ihre Daten verarbeitet und gespeichert werden können.

Auszug aus der Datenschutzerklärung:

Laut §13 Abs.1 des Telemediengesetzes muss ich Sie in verständlicher Form über Art, Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung Ihrer Daten aufklären:

Wenn Sie das Kontaktformular verwenden, werden Ihre Angaben gespeichert. Diese Daten benötige ich, um Ihr Anliegen bearbeiten zu können. Damit etwaigem Missbrauch nachgegangen werden kann (nur für strafrechtliche Belange), werden die IP-Adresse des Verfassers der Nachricht, das Datum und die Uhrzeit erfasst. Das ist eine übliche Vorgehensweise, die von den meisten Internet-Diensteanbietern technisch unterstützt wird.

Ihre Mail-Adresse und der Name werden zum Zwecke der Verarbeitung des Newsletters an SendinBlue/Newsletter2GO weitergegeben.

Ihre Daten werden NICHT an weitere Dritte weitergegeben (außer auf richterliche Anordnung im Falle einer Strafverfolgung) und werden auf Wunsch von Ihnen (formlose E-Mail mit Namen reicht) gelöscht.

In Bezug auf die Sicherheit Ihrer Daten werden alle technischen Vorkehrungen getroffen, um Angriffe und Missbrauch zu verhindern.

ACHTUNG: Mit Eingabe der Daten in das Formular des Newsletters stimmen Sie der Erhebung Ihrer Daten zu. 


Der Gesetzgeber verlangt diese Erklärung. Bei Interesse können Sie hierzu den entsprechenden Abschnitt nachlesen: „§ 13 Pflichten des Diensteanbieters(1) Der Diensteanbieter hat den Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art,Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten sowie über die Verarbeitung seiner Daten in Staaten außerhalb des Anwendungsbereichs der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (ABl. EG Nr. L 281 S. 31) in allgemein verständlicher Form zu unterrichten, sofern eine solche Unterrichtung nicht bereits erfolgt ist. Bei einem automatisierten Verfahren, das eine spätere Identifizierung des Nutzers ermöglicht und eine Erhebung oder Verwendung personenbezogener Daten vorbereitet, ist der Nutzer zu Beginn dieses Verfahrens zu unterrichten. Der Inhalt der Unterrichtung muss für den Nutzer jederzeit abrufbar sein.“

Das Bundesministerium für Justiz bietet in Zusammenarbeit mit der Juris GmbH einen Dienst an, in dem Sie alle Gesetze selbst nachlesen können. Hier das Telemediengesetz:

https://www.gesetze-im-internet.de/tmg/